HOCHZEIT TROTZ CORONA?

Freie Trauung Hamburg Traurednerin Hamburg Rede für Trauung Hochzeitssängerin Hamburg

AB WANN DARF MAN WIEDER HEIRATEN?

UPDATES s. unten

Liebe Brautpaare,

der Corona Virus hat tausende Brautpaare und deren Dienstleister in eine kollektive Schockstarre versetzt. Doch wie kann es weitergehen? Kann eure Hochzeit in diesem Jahr noch stattfinden oder lieber alles auf' das nächste Jahr verschieben?

All das sind Fragen mit denen ich mich, als Freie Traurednerin und Hochzeitssängerin, seit März leider auch auseinandersetzten muss.  

Damit wir gemeinsam im Verordnungs- und Einschränkungs-Wirrwarr den Überblick behalten, möchte ich euch im Folgenden versuchen auf den aktuellsten Stand der Dinge in meinem Einzugsgebiet Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen zu bringen.


Standesamtliche Trauung in Hamburg trotz Corona?

Stand 25.04.2020 Bezirksämter Hamburg

Gute Nachrichten für all diejenigen die zumindest ihre standesamtliche Trauung vollziehen möchten.

Die Standesämter der Bezirksämter in Hamburg bleiben für euch geöffnet. Es gelten jedoch folgende Einschränkungen, die die Behörden über ihre Webseiten bekannt geben. Zitat: "Eheschließungen können bis auf Weiteres nur mit den Eheschließenden ("Brautpaar") stattfinden. Für weitere Personen - direkte Familienangehörige, Verwandte, Freunde, Bekannte - bleiben die Dienstgebäude geschlossen. Aufgrund der Allgemeinverfügung zur Kontaktsperre sind auch außerhalb der Gebäude keine Gäste zugelassen". (Quelle: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11266636/, 25.04.2020, 15:22Uhr)

Schleswig-Holstein

Stand 25.04.2020 Landesregierung in Schleswig-Holstein

Etwas zurückhaltender bleibt die Landesregierung in Schleswig-Holstein. Ein Verbot wurde zwar bis jetzt nicht ausgesprochen jedoch veröffentlicht die Regierung unter dem Reiter "Trauungen und Beerdigungen" folgende Mitteilung. Zitat: "Trauungen sollten bis zum 03. Mai verschoben werden. Ein Verbot wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgesprochen. Informieren Sie sich bitte beim zuständigen Standesamt, ob und in welchem Rahmen Trauungen durchgeführt werden". (Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Verwaltung.html, Reiter "Trauungen und Beerdigungen", 25.04.2020, 15:42Uhr)

Niedersachen

Stand 25.04.2020 Bundesland Niedersachsen

In Niedersachsen ist die Lage am unübersichtlichsten, denn nach meiner Recherche veröffentlichte die dortige Landesregierung bis heute keine konkrete Verordnung bzgl. Standesamtlicher Eheschließungen. In einem Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 29.03.20 heißt es zusammengefasst, dass die Niedersächsischen Standesämter sehr unterschiedlich verfahren würden. Absagen, Beschränkung auf das Brautpaar, falls notwendig Dolmetscher geduldet, Trauzeugen nur in begründeten Ausnahmefällen. Den gesamten Artikel könnt ihr hier nachlesen. Ich denke es wird am meisten Sinn machen, das zuständige Standesamt nach ihren individuellen Vorgaben zu befragen, denn nicht alle Standesämter gehen so wie das Standesamt Celle vor, die speziell hierzu am 17.03.2020 eine Pressemitteilung veröffentlichten. Zitat:"Wie alle anderen Institutionen kann das Standesamt in dieser Phase keine Prognose abgeben. Aber es wird alles getan, um den Brautpaaren ihr Ja-Wort zu ermöglichen – wenn auch im kleinsten Kreise. Um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus so niedrig wie möglich zu halten, beschränkt sich daher die Zahl der Anwesenden bei der standesamtlichen Eheschließung ausschließlich auf das Brautpaar und die Standesbeamtin beziehungsweise den Standesbeamten". (Quelle: https://www.celle.de/Celle-entdecken, Header "Coronavirus: Aktuelle Informationen für die Stadt Celle", Artikel vom 17.03.2020 "Standesamt Celle informiert über Änderungen", 25.04.2020, 19:28Uhr)    


Heiraten mit Hochzeitsgesellschaft in Hamburg trotz Corona?

Stand 25.04.2020 Stadt Hamburg

In Hamburg sieht es aktuell noch schlecht aus. Die Behörde macht in ihrer Verordnung vom 17.04.2020 unmissverständlich klar, dass eine "klassische" Hochzeit mit Hochzeitsgesellschaft, Feier, Zeremonie/Gottesdienst aktuell noch nicht erlaubt ist, auch nicht im Kreise der Familie. Nachzulesen hier.

Wer sich davon trotzdem nicht abschrecken lassen will und bereit ist seine ursprüngliche Planung komplett über Bord zu werfen, der macht es wie Miriam und David. Zu sehen beim NDR "Corona-Kriese: Paar feiert etwas andere Hochzeit".

Schleswig-Holstein

Stand 25.04.2020 Landesregierung Schleswig-Holstein

Leider ähnlich streng hält es Schleswig-Holstein. In seiner Verordnung vom 18.04.2020 nachzuvollziehen.

Versammlungsverbot, Abstandsregel, Gastro geschlossen, das ganze Programm :-(

(Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Landesverordnung_Corona.html;jsessionid=2630D2BE30F6971BA122530748FAE1C2.delivery2-replication#doc215c4238-f97d-40cc-8439-d4d4bc6c2ba7bodyText3, 25.04.2020, 21:58Uhr)

Niedersachsen

Stand 25.04.2020 Landesregierung Niedersachsen

Auch Niedersachen macht mit seiner aktuellen Verordnung allen Hochzeitspaaren und Dienstleistern bzgl. ihrer geplanten Hochzeitsfeier einen Strich durch die Rechnung. Nachzulesen auf der Webseite der Landesregierung Niedersachsen: Verordnung inklusive entsprechend nachträglich hinzugeführter Änderungen. Immerhin gestattet die Landesregierung mittlerweile Feiern bis zu 10 Personen. (Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html, 25.04.2020, 21:44Uhr)


Müssen wir Stornogebühren für unsere Hochzeit zahlen?

Entstehen wegen Corona Kosten bei einer Umbuchung unserer Hochzeit?

Freie Trauung Hamburg Traurednerin Hamburg Rede für Trauung Hochzeitssängerin Hamburg

Stand Mai 2020

 

Darauf kann man keine pauschale Antwort geben, so auch der Bund der Deutschen Hochzeitsplaner, denn ob ihr Stornogebühren und/oder Umbuchungsgebühren entrichten müsst ist abhängig von vielen Faktoren.

 

Zitat:

"Entstehen bei einer Stornierung Kosten?

Ob Kosten entstehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen, ob die Hochzeit storniert wird, weil sie nicht stattfinden darf – die Regierung dies verbietet – oder ob Sie selbst stornieren möchten, evtl. aus Angst vor Ansteckung oder Unsicherheit.
Zum anderen kommt es auf den Vertrag des gebuchten Dienstleisters an. Eine Location ist hier anders zu bewerten, als z.B. ein Hochzeitsplaner.

In erster Linie zählen die AGB des Dienstleisters, mit dem Sie unbedingt das Gespräch suchen sollten. Denn ist bereits Arbeit geleistet worden, ein Termin für Sie reserviert usw., fallen in der Regel Stornogebühren an. Eine klare Aussage können wir hier nicht treffen, da dies individuell von unterschiedlichen Dingen abhängt. Suchen Sie unbedingt das Gespräch zu Ihrem Vertragspartner. Sollen Sie zu keiner Einigung kommen, empfehlen wir einen Check durch einen Fachanwalt.

 

Entstehen bei einer Umbuchung Kosten?

In der Regel ja, es entstehen Kosten. Der Vertrag wurde für ein bestimmtes Datum geschlossen, das der Dienstleister für Sie reserviert hat.
Bitte denken Sie deshalb unbedingt bei der Wahl Ihres neuen Datums an folgende Punkte:
Der Dienstleister hat durch die Umbuchung einen Verdienstausfall. Möchten Sie nun einen neuen Termin an einem Wochenende im Sommer 2021, muss der Dienstleister seine Kapazitäten herunterfahren und kann kein anderes Paar betreuen bzw. weniger Paare. So kommt es erneut zum Verdienstausfall.

Deshalb ist eine Gebühr für die Umbuchung unumgänglich. Die Höhe richtet sich nach den AGB des Dienstleisters.
Bedenken Sie auch, dass der Dienstleister laufende Kosten hat, die ebenfalls weiter getragen werden müssen.

Jeder Dienstleister wird unterschiedlich verfahren. So lehnt der eine Umbuchungen auf einen Samstag in 2021 kategorisch ab, der nächste verlangt eine 100% Zahlung zum ursprünglichen Datum und wieder andere passen die Preise an. 

Sprechen Sie mit ihrem Dienstleister. GEMEINSAM findet man sicher eine Lösung.

 

Meine Location möchte die Umbuchung nicht anerkennen. Was kann ich tun?

Auch hier gelten die AGB der Location. Sehen diese keine Umbuchung vor, kann man nur versuchen, in einem vernünftigen Gespräch eine gemeinsame Lösung zu finden.

 

Ich möchte auf einen Samstag im Sommer 2021 umbuchen. Was muss ich beachten?

Neben den anfallenden Gebühren (siehe oben) kann der Dienstleister auch bereits ausgebucht sein. Hier ist das offene Gespräch wichtig.
Unser Tipp: Verschieben Sie Ihre Hochzeit in die Nebensaison oder legen Sie diese auf einen Tag unter der Woche (Sonntag – Donnerstag). So ist die Wahrscheinlichkeit für Verfügbarkeiten und Kulanzregelungen am höchsten.

 

Ich bin selbst Betroffener der Krise und kann die Rechnungen für die Hochzeit nicht bezahlen. Was sollte ich tun?
Ob selbst betroffen oder nicht: Hier gibt es kein gesondertes Kündigungsrecht o.ä. Das heißt, es kommen immer die gesetzlichen Regularien bzw. die AGB der gebuchten Dienstleister zum Tragen.

 

Bei Reisen, Veranstaltungen etc. sollen ja Gutscheine ausgegeben werden, anstatt von Rückzahlungen. Betrifft das auch Hochzeitslocations?
Nein, dies kommt für Hochzeiten nicht zum Tragen. Gutscheine statt Rückerstattung gibt es für Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals etc.– mit Härtefallregelungen für einzelne Kunden.

Auch für z.B. Pauschalreisen ist dies angedacht, wurde aber von der EU-Kommission noch nicht bewilligt. Für Hochzeitsreisen sollte man die Entwicklung allerdings beobachten.

 

Wann dürfen Hochzeiten wieder stattfinden?

Leider können wir hier aktuell keine zuverlässige Auskunft geben. Die Bundesregierung hat nur eine Empfehlung abgegeben, mit der Planung von Hochzeiten und Feiern für Sommer 2020 zu warten (Kanzleramts- Chef Helge Braun, 16.04.2020).
Wir hoffen alle sehr auf eine baldige Lockerung – derzeit gibt es aber keine Hinweise darauf. Großveranstaltungen dürfen bis 31.08.2020 nicht stattfinden – als Großveranstaltung zählen Events ab 1.000 Besuchern. Da Hochzeiten per se jedoch keine Großveranstaltungen sind, bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung dafür ausfällt.

Die gebuchte Location muss aufgrund der Corona-Krise Insolvenz anmelden. Was habe ich für Rechte?

Dies ist der traurigste Fall und leider auch schon Realität. Nach aktueller Gesetzeslage können Sie sich dann an den Insolvenzverwalter wenden, um sich auf die Liste der Gläubiger setzen zu lassen. Sie erhalten dann – falls Geld ausbezahlt werden kann – ggf. etwas von Ihrer Anzahlung/Zahlung zurück.

 

Ab wann sollte ich meine Hochzeit umbuchen/stornieren?

Diese Fragen erreichen uns gerade häufig – leider können wir keine zuverlässige Antwort darauf geben. Derzeit planen wir max. 1-2 Monate im Voraus und haben die Hochzeitsfeiern, die wir für unsere Paare im Mai & Juni geplant hatten, verschoben.

Ich habe Angst, dass meine Hochzeit im August nicht stattfinden kann und hätte gerne eine Plan B. Ist dies möglich?
Generell ja, ein Plan B ist eine gute Idee. Jedoch können Dienstleister derzeit keinen zweiten Termin kostenfrei und unverbindlich reservieren. Alle müssen schnell agieren und ggf. sofort bei Anfragen entscheiden, ob sie zur Verfügung stehen.

 

Unser Rat ist deshalb, sich bei einem Wunsch nach einem Plan B schon einmal die Verträge der gebuchten Dienstleister anzusehen, um im Fall einer definitiven Verschiebung bereits über die Regularien informiert zu sein."

 (Quelle: https://bund-deutscher-hochzeitsplaner.de/wp-content/uploads/Corona_umbuchungen_stornierungen.pdf, PDF-Dokument des Bundes Deutscher Hochzeitsplaner, Stand 16.04.2020) 

 

Ein persönlicher Rat und meine bisherigen Erfahrungen: 

Die einzelnen Dienstleister gehen aktuell sehr unterschiedlich Wege, um euch zu helfen. Viele mir bekannte Dienstleister versuchen vorsorglich einen neuen Termin mit euch zu finden oder mit euch geduldig und optimistisch zu bleiben.

Egal wie eure individuelle Situation gerade aussieht, Kommunikation ist jetzt das A und O. Auch wenn es nervig ist, nehmt dringend Kontakt mit euren Hochzeitsdienstleistern auf und bleibt in regelmäßigem Kontakt.

Das Wichtigste dabei ist das gegenseitige Verständnis. Seit daher bitte lieb zu euren Hochzeitsdienstleistern, sie sind, Grund der aktuellen Lage, genauso überfordert und traurig wie ihr. Doch nicht nur das, einige hauptberufliche Dienstleister sehen sich derzeit mit der Angst um ihre Existenz konfrontiert, denn sie verlieren u.U. nicht nur eine Hochzeit, sondern eine Vielzahl und ggf. alle erwarteten Einnahme für 2020. Daher ist auch ihr größter Wunsch , dass eure Hochzeit planmäßig stattfinden kann und ihr den schönsten Tag in eurem Leben gebührend feiern könnt.

Falls in einzelnen Fällen keinerlei Alternativen gefunden werden können und eine Stornogebühr anfallen würde, seit nicht verwirrt über die unterschiedliche Handhabung der Dienstleister. Es gibt einige Dienstleister, die "fast" keinerlei Nachteil aus einem Nichtzustandekommen oder Verlegung eurer Hochzeit ziehen. Dies gilt u.U. für nicht hauptberufliche Dienstleister, Newcomer oder solche Dienstleister, die vor eurer Hochzeit noch keinerlei Arbeitsaufwand/Kosten hatten. Für andere Dienstleister sieht es da schon etwas anders aus, darunter hauptberufliche Dienstleister und/oder Dienstleister, die bereits vor eurer Hochzeit einen hohen Arbeitsaufwand und (laufende) Kosten haben.

 

Viele Dienstleister, die ich persönlich kenne, verfallen aber trotzdem nicht in Panik, sondern versuchen konstruktiv mit euch nach Lösungen zu suchen und wenn es euer Wunsch ist, bist zu Letzt, eure Hochzeit auch noch in diesem Jahr möglich zu machen.

 

AUF EINEN BLICK:

  1. Stornogebühren/Umbuchungsgebühren abhängig von den AGBs und individuellen Einigungen mit euren Dienstleistern.
  2. Keine Stornogebühren fallen an, wenn eure Hochzeit am geplanten Datum, seitens der Regierung, verboten ist. Eventuelle Vorauszahlungen müssen an euch erstattet werden.
  3. Keine Stornogebühren fallen an, wenn euer Dienstleister euch entgegen kommen kann und euch die Gebühr erlässt.
  4. Stornogebühren fallen an, wenn euer Hochzeitstermin seitens der Regierung erlaubt wäre, ihr eure Hochzeit aber vorsorglich verschiebt und ihr keinerlei Alternativlösung mit euren Dienstleistern finden könnt.
  5. In der Regel fallen Stornogebühren/Umbuchungsgebühren an, wenn euer Hochzeitstermin seitens der Regierung erlaubt wäre, ihr eure Hochzeit, in Abstimmung mit euren Dienstleistern, aber vorsorglich verschieben wollt, der Dienstleister jedoch, mit eurem Verständnis, eine Gebühr von euch erbittet. Auf Grund von: Verdienstausfall, Herunterfahren seiner Kapazitäten in 2021 für euch und laufenden Kosten. 

TIPP: 

  1. einvernehmliche Lösung mit den Dienstleistern finden
  2. auf behördliche Untersagung der Veranstaltung warten

"Ich möchte im Sommer gerne meine Hochzeit feiern, wie viele Personen sind dafür zugelassen?

Bei einer privaten Hochzeitsfeier darf eine Teilnehmerzahl von 50 nicht überschritten werden. In der aktuellen Entwicklung zeigt sich, dass insbesondere solche geschlossenen Veranstaltungen einen Infektionsherd für die Ausbreitung von COVID-19 darstellen können, wenn hier die Abstandsregeln nicht beachtet werden. Daher ist es geboten, für solche Veranstaltungen die Teilnehmerzahl auf 50 Personen zu begrenzen.

Dabei sind die Kontaktdaten (Erhebungsdatum und -uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) der Teilnehmer zu erheben.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Hochzeit in privater Wohnung und privatem Garten oder in einer Gaststätte gefeiert wird.

Die zuständigen Behörden des Kreises oder der kreisfreien Stadt können auf Antrag Ausnahmen genehmigen, soweit die dadurch bewirkten Belastungen im Einzelfall eine besondere Härte darstellen und die Belange des Infektionsschutzes nicht überwiegen.

In keinem Fall darf getanzt werden."

(Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Fragen_und_Antworten/Allgemeines/oeffentlicher_raum_s.html, 28.09.2020, 19:11Uhr) 


Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

 

Wichtiger Hinweis: Alle Angaben sind rein informativ und ohne Gewähr. Keine Haftung für falsche oder irrtümliche Informationen.

Ich habe mir sehr viel Mühe gegeben einen fundierten und auf offiziellen Quellen gestützten Artikel zu verfassen. 

Da sich die Sach- und Rechtslage aktuell jedoch sehr schnell verändern und auch viele Fehlmeldungen kursieren, erhebt mein Artikel natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder behördliches, rechtliches Gewicht. Wenn ihr allerdings schon mehr wisst, seit ihr herzlich eingeladen uns in den Kommentaren aufklären/einzuweihen und uns alle daran Teil haben zu lassen.

 

Ich hoffe ich könnte euch mit meinem Beitrag ein wenig unterstützen. 

Liebste Grüße eure Carina


www.hochzeitssaengerin-hamburg.com Blog Feed

EHEVERSPRECHEN - 5 außergewöhnliche Ideen (Di, 09 Mär 2021)
>> mehr lesen

NEWS-TICKER 2020: Hochzeitsfeiern & Corona-Regelungen (Mon, 28 Sep 2020)
>> mehr lesen

DIE BESTEN TRAUREDNER UND HOCHZEITSREDNER FÜR EURE FREIE TRAUUNG (Tue, 28 Apr 2020)
>> mehr lesen

HOCHZEIT TROTZ CORONA? (Sat, 25 Apr 2020)
>> mehr lesen

Kommentare: 0