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NEWS-TICKER 2020: Hochzeitsfeiern & Corona-Regelungen

WAS IST ERLAUBT? - HOCHZEITSFEIERN & CORONA

Freie Trauung Hamburg Traurednerin Hamburg Rede für Trauung Hochzeitssängerin Hamburg

Update 02.05.2020 Gottesdienste wieder erlaubt!

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung vom vergangenen Donnerstag 30.04.2020 beschlossen, dass die Bundesländer nach und nach (ab dem 01.05.) wieder Gottesdienste gestatten dürfen. Kirchen und Glaubensgemeinschaften hatten hierfür ein Sicherheitskonzepte erarbeitet.

 

(Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gottesdienste-111.html, 02.05.2020, 18:00Uhr.)


Update 08.05.2020 Schleswig-Holstein erlaubt Feiern in kleinem Rahmen

In Schleswig-Holstein sind Veranstaltungen im öffentlichen Raum weiterhin untersagt. In privaten Räumlichkeiten sind kleine Feiern mit bis zu 10 Teilnehmern bzw. mit allen in einem Haushalt lebenden Personen bereits erlaubt. Ab 09.05.2020 wird die Kontaktbeschränkung weiter gelockert. Dann dürfen Familien aus zwei Haushalten wieder zusammenkommen und das auch in der Öffentlichkeit.  Veranstaltungen mit “Sitzcharakter” mit bis zu 50 Personen und Gottesdienste sind ab 18.05.2020 wieder erlaubt.

Quelle: https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/II/200507_mp_corona_landtag.html, 11.02.2020, 13:00Uhr) 


Update 09.05.2020 Niedersachen erlaubt Feiern bis 20 Gäste

Niedersachsen erlässt in seiner Corona-Verordnung eine Ausnahmeregelung für u.a. Hochzeitsfeiern. Dies tritt ab dem 11.05.2020 in Kraft. Zitat: "(...) Ausnahmen gelten für Hochzeiten und Beerdigungen: Sie können im engsten Familien- und Freundeskreis begangen werden. Die Höchstgrenze liegt in beiden Fällen nun bei 20 teilnehmenden Personen."

(Quelle: https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/niedersachsische-verordnung-zur-bekampfung-der-corona-pandemie-tritt-am-montag-in-kraft-neue-phase-mit-weiteren-lockerungen-startet-188195.html, 09.05.2020, 16:00Uhr) 


Update 16.05.2020 Hamburg Erlaubnis für Gäste im Standesamt

Zitat Hamburg (dpa/lno): "In den Hamburger Standesämtern darf wieder mit Gästen geheiratet werden. Von Montag an dürfen sich in den Trauzimmern wieder bis zu zehn Menschen aufhalten, wie der Senat am Freitag mitteilte. Wegen der Corona-Pandemie war die Anwesenheit in den vergangenen Wochen auf den Standesbeamten und das Brautpaar beschränkt gewesen.

Die Zahl von zehn Personen sei ein "grundsätzlicher Rahmen". Dabei sei zu beachten, dass die Gäste aus maximal zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln müsse weiterhin gewährleistet sein. Die Umsetzung müsse die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen und Entscheidungen vor Ort im Standesamt und mit Augenmaß getroffen werden, hieß es."

(Quelle: https://www.hamburg.de/nachrichten-hamburg/13918908/hamburg-standesamtliche-hochzeit-wieder-mit-gaesten-moeglich/, 16.05.2020, 13:56Uhr) 

Hier der Link zu der Hamburger Verordnung.


Update 16.06.2020 Hamburg bis zu 10 Personen im Standesamt

In den Hamburger Trauzimmern dürfen sich wieder bis zu zehn Personen zusammen aufhalten, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden können. Ob dies der Fall ist und zehn Personen tatsächlich zugelassen werden, entscheidet das Standesamt. Die Personenzahl gilt inklusive der Standesbeamtin bzw. des Standesbeamten. Die weiteren Personen dürfen maximal aus zwei Haushalten stammen. Grundlegende Kontaktbeschränkungen gelten weiter. Das Beisammensein ist nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt und den Personen eines einzigen anderen Haushalts gestattet. Bei allen Treffen dürfen nicht mehr als 10 Menschen aus diesen Haushalten zusammenkommen. Die Kontaktbeschränkung gilt auch für Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung oder in der Gastronomie. (Quelle: https://www.hamburg.de/coronavirus/13757524/das-ist-erlaubt/, 16.06.2020, 20:47Uhr)


Update 16.06.2020 Niedersachen Hochzeit mit 50 Gästen

In Niedersachen dürfen an Hochzeiten mittlerweile 50 Personen teilnehmen. 

(Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/neuer-alltag-mit-dem-coronavirus-188010.html, 16.06.2020, 21:46Uhr)


Update 16.06.2020 Schleswig-Holstein es tut sich wenig

Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts sind nach Möglichkeit weiterhin auf ein Minimum zu beschränken. Es gilt weiterhin, dass sich ein Haushalt nur mit einem weiteren treffen kann.

(Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/II/200515_landesverordnung_neu.html, 16.06.2020, 21:49Uhr) 


Update 28.09.2020 Hamburg - Hochzeitsfeiern mit Einschränkungen wieder erlaubt

Aktuelle gelten in Hamburg für Hochzeitsfeiern die allgemeinen Regeln für Veranstaltungen:"Bei einer Hochzeitsfeier in der eigenen Wohnung dürfen höchstens 25 Personen zusammenkommen. Eine Feier außerhalb der Wohnung gilt als Veranstaltung  ohne feste Sitzplätze und mit Alkoholausschank. Deshalb dürfen draußen 100 Personen und in Innenräumen 50 Personen zusammenkommen. Wird kein Alkohol ausgeschenkt, dürfen draußen 200 und drinnen 100 Menschen beisammen sein. Für eine Hochzeitsfeier außerhalb der eigenen Wohnung gilt die allgemeine Kontaktregel: Ohne Abstand dürfen höchstens 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten an einem Tisch sitzen oder anderweitig zusammenkommen. Wie für alle Veranstaltungen muss ein Schutzkonzept vorliegen.  Es darf Musik gespielt werden, aber Tanzen ist nicht möglich. Zur Bühne oder Band gilt ein erweiterter Mindestabstand von 2,5 Meter."

 (Quelle: https://www.hamburg.de/coronavirus/13757524/das-ist-erlaubt/, 28.09.2020, 18:41Uhr)


Update 16.06.2020 Niedersachen - Feiern ja, tanzen nein

"Gibt es für unsere Hochzeitsplanung irgendwelche Hinweise - was genau ist denn jetzt erlaubt?

Das Virus ist weiterhin da und wird uns noch über einen längeren Zeitraum einen bewussten und achtsamen Umgang mit dem Infektionsschutz abfordern, d.h. Sie sollten sich und Ihre Freunde und Verwandten auch bei einer Hochzeit schützen!

Die neue Regelung mit der Zulässigkeit von maximal 50 Personen bei Hochzeiten besagt leider nicht, dass eine solche Feier mit dieser Höchstzahl an Personen frei von jedem Risiko ist.

Im Gegenteil: Es reicht weiterhin nur eine einzige Person, die den Virus (wohlmöglich unbemerkt) in sich trägt und die Wahrscheinlichkeit einer umfänglichen Ansteckung vieler anderer Teilnehmer und Teilnehmerinnen wäre bei einer „normalen“ Hochzeitsfeier in hohem Maße gegeben.

Insofern achten Sie bitte auf einer Hochzeitsfeier und auch auf allen anderen Feierlichkeiten (z.B. Taufe, Konfirmation, Kommunion etc.) auf die Abstands- und Hygieneregeln. Dies gilt insbesondere bei einem etwaigen Besuch einer Gaststätte, wo die Regelungen für die Gastronomie zu beachten sind.

 

Und was ist mit Tanzen bei der Hochzeit?
Die wenigsten Tänze bei Feierlichkeiten sind kontaktarm, insofern sollten Sie genau überlegen, ob Sie dies ermöglichen. Es ist weniger eine Frage der Rechtsverordnung, sondern vielmehr die Frage an Sie, wie Sie die Balance zwischen Hochzeitsfeier und dem eigenen Schutz vor einer möglichen Infektion sowie den Schutz ihrer Gäste herstellen möchten.

 

Was muss ich beachten, wenn ich meine Hochzeit zu Hause feiere, bspw. im eigenen Garten?
Grundsätzlich empfehlen wir nach wie vor eine möglichst große Zurückhaltung bei größeren Feiern. Wie viele Personen bei Ihnen zu Hause feiern dürfen, ist von der Größe Ihres Zuhauses abhängig. Kleine Wohnung wenige Gäste, große Wohnung oder Haus, ein paar mehr. Am besten ist eine Feier im Garten, auch da sollten sich Ihre Gäste aber bitte nicht zu nahe kommen! Es gibt keine fixen Grenzen was die Zahl der zugelassenen Personen anbelangt, aber es muss zu jeder Zeit unbedingt der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden können. Und bitten Sie Ihre Gäste um Rücksicht: wer sich nicht ganz gesund fühlt, sollte bitte nicht zur Feier kommen.

 

Dürfen wir einen DJ, eine Band etc. engagieren?
Tja, Musik hören auf Abstand ist ok und relativ ungefährlich, aber Tanzen ist es leider nicht. In den allermeisten Fällen wird der Raum nicht groß genug sein für ein Tanzen (nur mit dem eigenen Partner oder der eigenen Hausgemeinschaft) mit viel Abstand zu allen anderen Tanzenden.

Also bitte eher darauf verzichten, es birgt leider ein nicht unerhebliches Risiko, sich mit dem Corona-Virus anzustecken. Und das ist es dann doch nicht wert, oder?

 

Ich feiere meine Hochzeit in einer Gaststätte. Was muss ich beachten?
Hier gilt die Höchstgrenze von 50 Personen und die Regelungen, die auch in Restaurants eingehalten werden müssen: D.h. es dürfen maximal 10 Gäste an 10er Tischen sitzen. Ausnahmen sind möglich, wenn nur zwei Haushalte oder Angehörige i. S. des § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB feiern.

Aber bitte beachten Sie, dass die Menschen nicht zwischen den Tischen hin- und herwechseln dürfen. Auch das erhöht das Risiko sich und andere zu infizieren.

 

Grundsätzlich gilt auch in einer Gaststätte:

- Abstandsregeln müssen unbedingt eingehalten werden. Ihre Hochzeit muss sich nicht zwingend eine reine Sitzveranstaltung werden, aber beim herumspazieren ist der Mindestabstand von 1,5 Metern unbedingt einzuhalten!

- Das Hygiene-, Sicherheitskonzept der Gaststätte ist zu beachten, Mund Nasen Bedeckungen sind immer dann zu tragen, wenn der Sitzplatz verlassen wird.

- Eine Band oder einen DJ zu engagieren oder auch zu Musik aus der Dose zu tanzen ist nicht verboten, bringt aber ein erhöhtes Ansteckungsrisiko mit sich - also bitte lieber drauf verzichten!

Ein DJ oder Bandmitglieder müssten als dienstleistende Person eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und ebenfalls stets das Abstandsgebot einhalten.

Hinweis: Die gleichen Vorgaben gelten beispielsweise für ein Vereinsheim oder einem Dorfgemeinschaftsheim, wenn dieses mit einer Gaststättenerlaubnis/-konzession betrieben wird.

 

Und was ist, wenn ich meine Hochzeitsfeier in einem Vereinsheim, einem Dorfgemeinschaftshaus (OHNE Gaststättenerlaubnis/-konzession) ausrichte?
Auch hier ist die Hochzeitsfeier nur mit einer Höchstgrenze von 50 Personen möglich. Eine Aufteilung in Zehnergruppen empfiehlt sich aus Infektionsschutzgründen auch hier. Für das Tanzen gilt das Gleiche wie in Gaststätten, also bitte eher darauf verzichten, da es leider ein nicht unerhebliches Ansteckungsrisiko birgt.

 

Gilt die 50-Personen-Hochzeitsregel eigentlich auch für die Silberhochzeit oder Goldene Hochzeit?

Ja, das tut sie, die Regel gilt für Hochzeitsfeiern und entsprechende Jubiläen. Aber bitte beachten Sie: Mit Blick auf die Covid-19 Risikogruppen sollten solche Feiern wenn überhaupt mit besonderer Achtsamkeit begangen werden. Sich dabei im kleineren Familienkreis in einem Restaurant unter Beachtung der gastronomischen Abstandsregelungen zu treffen, ist die bessere Option, um den Aspekten „besonderer Anlass“ und Schutz vor einer möglichen Infektion dennoch Rechnung tragen zu können."

(Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-186686.html, 28.09.2020, 18:56Uhr)


Update 16.06.2020 Schleswig-Holstein - Hochzeitsfeiern bis 50 Personen und Chance auf Ausnahmegenehmigung

"Ich möchte im Sommer gerne meine Hochzeit feiern, wie viele Personen sind dafür zugelassen?

Bei einer privaten Hochzeitsfeier darf eine Teilnehmerzahl von 50 nicht überschritten werden. In der aktuellen Entwicklung zeigt sich, dass insbesondere solche geschlossenen Veranstaltungen einen Infektionsherd für die Ausbreitung von COVID-19 darstellen können, wenn hier die Abstandsregeln nicht beachtet werden. Daher ist es geboten, für solche Veranstaltungen die Teilnehmerzahl auf 50 Personen zu begrenzen.

Dabei sind die Kontaktdaten (Erhebungsdatum und -uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) der Teilnehmer zu erheben.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Hochzeit in privater Wohnung und privatem Garten oder in einer Gaststätte gefeiert wird.

Die zuständigen Behörden des Kreises oder der kreisfreien Stadt können auf Antrag Ausnahmen genehmigen, soweit die dadurch bewirkten Belastungen im Einzelfall eine besondere Härte darstellen und die Belange des Infektionsschutzes nicht überwiegen.

In keinem Fall darf getanzt werden."

(Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Fragen_und_Antworten/Allgemeines/oeffentlicher_raum_s.html, 28.09.2020, 19:11Uhr) 


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